Foto: Arndt Zimmermann

Gebühren

Gebührenübersicht und Angelbeiträge 2025

2025 gelten folgende Festlegungen:
Stundennachweiskarte muss beim Schatzmeister und ausgefüllte Fangmeldung 2024 bei Angelfreund Mike Stein bis 15.01.2025 vorliegen (auch mit Fangergebnis 0), sonst ist keine Ausgabe der Angelberechtigung 2025 möglich.
Fischereischein muss für 2025 gültig sein.

Fischereischein: Die Beantragung und Verlängerung muss eigenständig erfolgen. (Vordrucke beim Schatzmeister oder im Internet)

1. Fördermitglieder46,00 €
2. Vollzahler allgem. Angelberechtigung146,00 €
3. Vollzahler allgem. Angelberechtigung Std. abgeleistet121,00 €
4. Vollzahler allgem. und Salmonidenberecht.226,00 €
5. Vollzahler allgem. und Salmonidenberecht. Std. abgeleistet201,00 €
6. Vollzahler nur Salmonidenberechtigung186,00 €
7. Vollzahler nur Salmonidenberechtigung Std. abgeleistet161,00 €
8. Jugendangelberechtigung*75,00 €
9. Jugendangelberechtigung* Std. abgeleistet50,00 €
10. Jugendsalmonidenberechtigung*116,00 €
11. Jugendsalmonidenberechtigung* Std. abgeleistet91,00 €
12. Allgm. + Jugendsalmonidenberechtigung*136,00 €
13. Allgm. + Jugendsalmonidenberechtigung* Std. abgeleistet111,00 €
- Aufnahmegebühr100,00 €
- Aufnahmegebühr Jugendfischereischein---
Zusatzerlaubnisschein Sachsen-Anhalt10 €
Zusatzmarke für Brandenburg 10 €

* nur mit Jugendfischereischein

 

Kinder u. Jugendliche haben im Jahr 2025 Anspruch auf eine Jugendangelberechtigung, wenn sie am 01.01.2025 noch keine 18 Jahre alt sind.

Der für dich zutreffende Betrag ist bis zum 28.02.2025 !  auf das Konto bei der

Bank: Volksbank Mittleres Erzgebirge
IBAN: DE61 870690750512493408
BIC: GENODEF1MBG

einzuzahlen.

Bitte auch Zusatzberechtigungen ( AB Brandenburg; AB Sachsen-Anhalt ) mit einzahlen und auf den Überweisungsträger kenntlich machen. Später eingehende Zahlungen werden mit einer Nachbearbeitungsgebühr von 3,00 € belastet.

Die Angelberechtigung kann ca. 2 Wochen nach der Überweisung beim Angelfreund Toni Reichel Fa. B&R - Recycling Annaberger Str. 12 in Marienberg abgeholt werden.

Bei der Abholung ist der gültige Fischereischein vorzulegen! Es erfolgt ohne Vorlage des gültigen Fischereischeines keine Ausgabe der Angelerlaubnisscheine

Stand 17.12.2023

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